Arbeitgeber verhöhnen die Forderungen der Arbeiter:innen!
Wir möchten euch über die aktuellen Tarifauseinandersetzungen in der Süßwarenindustrie in Nordrhein-Westfalen informieren.
Seit rund zwei Monaten laufen diese für etwa 45.000 Beschäftigte der Süßwarenindustrie in NRW. Die NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) fordert eine Lohnerhöhung von 5,8 Prozent, mindestens jedoch 230 Euro pro Monat, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten.
Die Tarifverhandlungen begannen Mitte April. Die Tarifkommission ist bisher zu zwei Verhandlungsrunden mit den Arbeitgebervertretern zusammengekommen.
Die erste Tarifverhandlung fand am 23. April statt. Die Arbeitgeber reagierten auf die Forderung der NGG mit einem geradezu lächerlichen Angebot: 1,4 Prozent Lohnerhöhung bei einer Laufzeit von 24 Monaten.
Zum Zeitpunkt dieses Angebots lag die Inflationsrate bei rund 2,9 Prozent. Das Angebot der Arbeitgeber war daher nicht nur völlig unzureichend, sondern auch ein Ausdruck jeglicher mangelnder Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten. Es kam einer Verhöhnung der Arbeiter:innen gleich.
Die Lebensbedingungen der werktätigen Menschen werden von Tag zu Tag schwieriger. Jedes Jahr werden neue Kürzungspakete im sozialen Bereich beschlossen. Diese Einschnitte betreffen die Gesundheitsversorgung, die Altersvorsorge und viele weitere soziale Bereiche. Mit neuen Gesetzen und Maßnahmen wird versucht, Rechte einzuschränken, die Arbeiter:innen und Gewerkschaften über Jahrzehnte hinweg erkämpft haben. Die Belastungen für die werktätigen Menschen nehmen stetig zu.
Die Löhne reichen für viele Beschäftigte kaum noch zum Leben. Steigende Mieten, höhere Energiekosten, zunehmende Steuerbelastungen, Arbeitslosigkeit und die anhaltende Inflation führen dazu, dass die Kaufkraft immer weiter sinkt. Unter diesen Bedingungen war das Angebot der Arbeitgeber nicht akzeptabel.
Dass die Arbeitgeber die sich verschlechternden Lebensbedingungen der Beschäftigten ignorieren und dennoch ein solches Angebot vorlegen, ist respektlos und kommt einer Ohrfeige für die Arbeiter:innen gleich.
1,4 Prozent für zwei Jahre – das ist keine Perspektive, das ist ein Schlag ins Gesicht!
Offensichtlich wollen die Arbeitgeber die Lasten der wirtschaftlichen Krise auf die Schultern der Beschäftigten abwälzen.
Dabei konnte die deutsche Süßwarenindustrie im Jahr 2025 trotz rückläufiger Produktionsmengen ihren Produktionswert steigern. Der Produktionswert der Branche stieg auf rund 18,6 Milliarden Euro, was einem Plus von 8,7 Prozent entspricht.
Auch die Unternehmen der Branche erzielten 2025 gute Ergebnisse:
Lindt & Sprüngli: Umsatz 2025: 5,92 Milliarden CHF; der Reingewinn stieg um 8,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Ferrero: Umsatz im Geschäftsjahr 2023/24 (veröffentlicht 2025): 18,4 Milliarden Euro; Umsatzsteigerung von 8,9 Prozent.
Haribo: Absatzrekord im Jahr 2025; der weltweite Absatz stieg um 4,5 Prozent.
Schwarz Produktion (Bonback, Solent, Bon Gelati u. a.): Die Produktionsunternehmen der Schwarz-Gruppe steigerten ihren Umsatz 2025 auf 5,7 Milliarden Euro, ein Plus von 23,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Auch Unternehmen wie Trolli, Griesson de Beukelaer und Lambertz konnten im Jahr 2025 gute Geschäftsergebnisse erzielen.
Die Eigentümer und Aktionäre der Süßwarenindustrie haben in den vergangenen Jahren hohe Gewinne erzielt und ihre Profite kontinuierlich gesteigert. Dennoch sollen die Beschäftigten die Lasten der Krise tragen.
Die Tarifkommission der NGG lehnte das erste Angebot der Arbeitgeber entschieden ab und beendete die Verhandlungen ohne Ergebnis.
Zweite Verhandlungsrunde…
Die zweite Verhandlungsrunde fand am 20. Mai 2026 statt. Obwohl die Beschäftigten auf ein verbessertes Angebot gehofft hatten, legten die Arbeitgeber erneut ein unzureichendes Angebot vor:
1,9 Prozent mehr Lohn im ersten Jahr
1,5 Prozent mehr Lohn im zweiten Jahr
rund 15 Euro mehr für die betriebliche Altersvorsorge pro Jahr
24 Monate Laufzeit.
Auch dieses Angebot wurde von der Tarifkommission zurückgewiesen.
Die dritte Verhandlungsrunde wurde auf den 30. Juni 2026 terminiert. Um bis dahin den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen und ein deutlich besseres Angebot zu erreichen, wurden von der Gewerkschaft, den Betriebsräten und den Vertrauensleuten in zahlreichen Betrieben Warnstreiks organisiert.
In vielen Betrieben kam es zu Arbeitsniederlegungen und Produktionsausfällen, unter anderem bei:
Haribo in Solingen und Bonn
Haribo MAOAM in Neuss
Intersnack in Grevenbroich
Intersnack in Olsberg
Sanotact in Münster
Ültje-Werk von Intersnack in Schwerte
Prinsen Berning in Osnabrück
Den Höhepunkt erreichte die Streikwelle in NRW in der „Hauptstadt der Süßwarenindustrie“ Aachen. Dort beteiligten sich Beschäftigte von:
Lindt & Sprüngli
Lambertz
Feinbäckerei Otten in Erkelenz
Bonback
Solent
Bon Gelati in Übach-Palenberg
Diese Warnstreiks waren jedoch vielerorts nicht ausreichend vorbereitet und organisiert. Daher blieb die aktive Beteiligung der Beschäftigten hinter den Erwartungen zurück. Zwar wurde die Produktion in zahlreichen Betrieben teilweise unterbrochen, doch ein großer Teil der Beschäftigten beteiligte sich nicht aktiv an den Streikaktionen.
Ein wesentlicher Grund dafür liegt in der teilweise schwachen gewerkschaftlichen Organisierung in den Betrieben. Sowie auch in der Resignation von etlichen Kolleg:innen, dass höhere Forderungen nicht durchsetzbar seien. Dennoch haben die Warnstreiks – trotz der vergleichsweise geringen Beteiligung – dazu beigetragen, den Druck auf die Arbeitgeber vor der nächsten Verhandlungsrunde zu erhöhen und auch eine gewisse Entschlossenheit der Beschäftigten sichtbar zu machen.
Dritte Verhandlungsrunde…
Auch in der dritten Verhandlungsrunde blieb das Angebot der Arbeitgeber unter der aktuellen Inflationsrate von 2,3 %. Erneut bleiben sie damit weit hinter unseren berechtigten Forderungen zurück. Ein ernsthaftes Angebot legten sie auch diesmal nicht vor. Statt echter Verbesserungen gibt es lediglich ein mageres Paket, das die berechtigten Erwartungen der Beschäftigten deutlich verfehlt. Wieder liegt das Angebot unter der aktuellen Inflation und bietet den Arbeiterinnen und Arbeiter keinerlei Sicherheit in wirtschaftlich unsicheren Zeiten.
Das Angebot des Arbeitgeberverbandes lautet:
– Laufzeit: 24 Monate
– Ab 01.07.2026: 2 % tabellenwirksame Entgelterhöhung sowie eine einmalige Netto-Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 Euro.
Das bedeutet zugleich zwei Leermonate – für Mai und Juni gibt es keinerlei Entgelterhöhung.
– Ab 01.07.2027: weitere 2 % tabellenwirksame Entgelterhöhung.
Dieses Angebot ist zu niedrig, kommt zu spät und die Laufzeit ist viel zu lang.
Statt einer nachhaltigen tabellenwirksamen Lohnerhöhung bieten die Arbeitgeber lediglich eine einmalige Erholungsbeihilfe von 156 Euro netto an. Das mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, bringt den Arbeiterinnen und Arbeiter langfristig jedoch keinerlei Vorteil. Denn diese Einmalzahlung erhöht weder die Entgelttabellen noch wirkt sie sich auf spätere Ansprüche wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie die Rentenhöhe aus.
Angenommen, das „Angebot“ von 2,3 Prozent würde umgesetzt. Was heißt das konkret? Hierfür schauen wir mal in die Süßwarenindustrie:
Am Beispiel einer Produktionsarbeiterin am Fließband lässt sich das besonders deutlich zeigen. Das monatliche Bruttoentgelt einer Produktionsarbeiterin am Fließband beträgt rund 2.900 Euro.
Rechnen wir das Angebot der Arbeitgeber einmal durch:
2 % von 2.900 Euro = 58 Euro brutto
Hinzu kommt die einmalige Nettozahlung von 156 Euro.
Auf zwölf Monate umgerechnet entspricht das 13 Euro pro Monat.
Damit ergibt sich rechnerisch ein Plus von 71 Euro pro Monat.
Doch die Inflation beträgt derzeit 2,3 %. Bei einem Bruttoentgelt von 2.900 Euro entspricht das einem Kaufkraftverlust von 66,70 Euro.
71,00 Euro − 66,70 Euro = 4,30 Euro.
Das bedeutet: Nach Abzug der Inflation bleiben einer Werktätigen gerade einmal 4,30 Euro mehr Kaufkraft im Monat.
Ist das nicht ein geradezu lächerliches Angebot?
Dieses Angebot zur Entgelterhöhung zeigt deutlich, welche Wertschätzung die Arbeitgeber ihren Arbeiter:innen beimessen. Es ist Ausdruck einer Haltung, die viele Beschäftigte dazu zwingt, trotz harter Arbeit mit einem knappen Einkommen auszukommen. Dieses Angebot ist nichts anderes als eine Ohrfeige für die Arbeiter:innen und Arbeiter.
Tatsächlich ist es der pure Hohn!
Was stecken sich denn die Bosse in die eigene Tasche? Wie hoch sind ihre Einkommenserhöhungen? Und vor allem: Machen wir uns mal klar, dass wir mit unserer Hände Arbeit diese Gewinne erwirtschaften!
Das alles zusammen zeigt überdeutlich: Es ist nicht nur lächerlich. Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, was sie uns als „Angebot“ auf den Tisch legen.
Die vierte Tarifverhandlungsrunde findet am 13. August 2026 erneut in Krefeld statt.
7 Juli 2026 TA Unterstützer:innen oder Sympatisant:innen
4. Verhandlungsrunde…
Die 4. Runde der Entgelttarifverhandlungen in der Süßwarenindustrie fand am 13. August in Krefeld statt. Die Tarifrunde begann morgens um 9 Uhr und dauerte bis in die späten Abendstunden. Die Verhandlungen waren „hart und von erheblichen“ Auseinandersetzungen geprägt.
Die Konzernchefs standen dabei bereits unter dem Druck der 8-stündigen Warnstreiks, die nach der zweiten Verhandlungsrunde in den Betrieben stattgefunden haben, sowie der 24-stündigen Warnstreiks nach der dritten Verhandlungsrunde. Diese Warnstreiks während der Hochsaison setzten die sie erheblich unter Druck. Offensichtlich wollten sie verhindern, dass die Produktion in den Betrieben durch weitere Streiks erneut unterbrochen wird. Der dadurch entstandene Druck setzte sie erheblich unter Stress.
Die Tarifkommission des BDSI (Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie) für NRW war in dieser vierten Verhandlungsrunde entschlossen, unbedingt einen Abschluss durchzusetzen. In dieser Runde sollte unter allen Umständen ein Ergebnis erzielt werden.
Ein Ergebnis, das der von der NGG Tarifkommission geforderten Entgelterhöhung von 5,8 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten entsprochen hätte, kam für die Konzernbosse jedoch keinesfalls infrage. Wenn es für sie in dieser vierten Runde zu einem Abschluss kommen sollte, dann sollte dieser eine Laufzeit von zwei Jahren haben.
Und genau so kam es.
In der von der NGG veröffentlichten Information zur Entgelttarifrunde heißt es:
„In der vierten Verhandlungsrunde konnte nach intensiven Gesprächen, die bis in den Abend andauerten, ein Abschluss für die Süßwarenindustrie in NRW erzielt werden. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten erhaltet Ihr insgesamt 6,1 % mehr.“ (Süßwaren-Tarifinfo NGG, 13. August 2026)
Die NGG-Tarifkommission beschreibt den in der vierten Entgeltrunde erzielten Abschluss als Ergebnis harter Auseinandersetzungen und führt weiter aus:
„Auch wenn die Verhandlungen extrem schwer waren und wir nicht alle Ziele erreichen konnten. Deine Tarifkommission hat sich für eine Einigung stark gemacht, die die Löhne und Gehälter in der Süßwarenindustrie in NRW deutlich steigen lässt und sich direkt in Deiner Geldbörse bemerkbar macht.“ (Süßwaren-Tarifinfo NGG, 13. August 2026)
Schauen wir uns das Ergebnis nun etwas genauer an:
Der von der NGG zu Beginn der Entgelttarifrunde aufgestellte Tarifvorschlag lautete: „Unsere Forderung steht: 5,8 % mehr Lohn, mindestens 230 € mehr, Laufzeit nur 12 Monate“
(Süßwaren-Tarifinfo NGG, 21. Mai 2026)
Sehen wir uns nun bei fünf Tarifgruppen konkret an, welche Entgelterhöhungen die Arbeiter:innen erhalten hätten, wenn die Forderung der NGG – 5,8 % mehr Entgelt bei einer Laufzeit von 12 Monaten – angenommen worden wäre.
| Tarifgruppe | Bruttolohn | Entgelterhöhung 5,8 % | Inflation 2,8 % | Zusätzlich im Geldbeutel |
| B2 | 2.878 € | 167 € | 81 € | 86 € |
| C2 | 3.030 € | 176 € | 85 € | 91 € |
| D2 | 3.190 € | 185 € | 89 € | 96 € |
| E2 | 3.499 € | 203 € | 98 € | 105 € |
| F3 | 3.901 € | 226 € | 109 € | 117 € |
Wenn die Arbeitgeber die Forderung der NGG nach 5,8 % Entgelterhöhung bei einer Laufzeit von 12 Monaten akzeptiert hätten, hätten die Beschäftigten die oben dargestellten Erhöhungen erhalten.
Diese Entgeltsteigerungen hätten trotz einer angenommenen Inflation von 2,8 % zu einer spürbaren realen Verbesserung der Einkommen geführt. Den Beschäftigten wären – je nach Tarifgruppe – zwischen 86 € und 117 € zusätzlich pro Monat im Geldbeutel geblieben.
Was wurde tatsächlich erreicht?
Das nun erzielte Ergebnis der Süßwarenindustrie muss dagegen im Wesentlichen als Inflationsausgleich gesehen werden.
„ Der Abschluss im Überblick:
- Ab dem 01.06.2026: + 2,9 % mehr Entgelt
- Ab dem 01.11.2026: + 0,3 % mehr Entgelt
- Ab dem 01.06.2027: + 2,9 % mehr Entgelt
- Erholungsbeihilfe: 80 € netto im September 2026 und im Mai 2027, sofern jeweils zum 01.05. des betreffenden Jahres ein Entgeltanspruch bestand.
- Teilzeitkräfte erhalten die Erholungsbeihilfe anteilig, Auszubildende erhalten die Hälfte.
- Laufzeit des Tarifvertrags: bis zum 30.04.2028 „
(Süßwaren-Tarifinfo NGG, 13. August 2026)
Damit wird deutlich: Die ursprünglich von der NGG geforderte Entgelterhöhung von 5,8 % hätte – bei einer Laufzeit von nur 12 Monaten – zu einer deutlich stärkeren realen „Verbesserung der Einkommen“ geführt. Der tatsächlich erzielte Abschluss verteilt die Erhöhungen dagegen über eine Laufzeit von 24 Monaten. Nach Berücksichtigung der angenommenen Inflation bleibt von den prozentualen Entgelterhöhungen nur ein relativ geringer realer Zuwachs übrig. Die Einmalzahlungen durch die Erholungsbeihilfe verbessern das Ergebnis zwar kurzfristig, ersetzen jedoch keine dauerhafte Erhöhung der Tabellenentgelte.
Die NGG-Tarifkommission bewertet das Ergebnis, das sie in einer „extrem schweren Verhandlungsrunde“ erzielt hat, trotz des eigenen Eingeständnisses, „nicht alle Ziele erreichen“ zu können, als Erfolg. Gleichzeitig erklärt sie, sie habe sich „für eine Einigung stark gemacht“, die „die Löhne und Gehälter in der Süßwarenindustrie in NRW deutlich steigen lässt und sich direkt in Deiner Geldbörse bemerkbar macht.“
Dieses Ergebnis als großen Erfolg und als errungenen Sieg zu verkaufen, ist angesichts der tatsächlichen Zahlen eine völlige Schönfärberei. Es ist vielmehr ein Ergebnis – und zugleich ein Erfolg – der Politik der Sozialpartnerschaft.
Die oben vorgenommenen Berechnungen zeigen leider ein anderes Bild. Der von der NGG und ihrer Tarifkommission erzielte Entgelt-Tarifabschluss ist für beide Jahre als unzureichend zu bewerten.
Für das erste Jahr (01.11.2026 bis 01.05.2027) ist die vereinbarte Entgelterhöhung im Wesentlichen als Inflationsausgleich zu betrachten. Es handelt sich nicht um einen Erfolg, sondern vielmehr um einen Abschluss, der trotz der „extrem schweren“ Verhandlungen letztlich auf eine weitgehende Aufgabe der ursprünglichen Forderungen hinausläuft.
Dabei ist außerdem wichtig festzuhalten: Für Mai 2026 erhalten die Beschäftigten keine Entgelterhöhung. Das bedeutet faktisch einen Monat ohne tarifliche Verbesserung. Hinzu kommt, dass die Entgelterhöhung für den Zeitraum von Juni bis November nicht 3,2 %, sondern lediglich 2,9 % beträgt. Betrachtet man die tatsächlichen Zeiträume, fällt die Entgelterhöhung damit noch geringer aus.
Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren bleibt nach Abzug der Inflation von den monatlichen Bruttoentgelten der Beschäftigten je nach Tarifgruppe lediglich ein realer Mehrbetrag von 21 bis 26 Euro.
Auch die Entgelterhöhung für das zweite Jahr (01.05.2027 bis 30.04.2028) kann – unter der Annahme einer Inflationsrate von 2,8 % – wiederum im Wesentlichen als Inflationsausgleich bewertet werden. Nach Abzug der Inflation verbleibt auch im zweiten Jahr je nach Tarifgruppe lediglich ein realer monatlicher Mehrbetrag von etwa 9 bis 10 Euro.
Wir wiederholen deshalb:
Der am 13. August 2026 in Krefeld erzielte Entgelt-Tarifabschluss der NGG-Tarifkommission bedeutet für die Beschäftigten der Süßwarenindustrie NRW keine nennenswerte reale Lohnerhöhung.
Diesen Entgelt-Tarifabschluss als Erfolg zu betrachten und ihn mit den Worten „die Löhne und Gehälter in der Süßwarenindustrie in NRW deutlich steigen lässt und sich direkt in Deiner Geldbörse bemerkbar macht“zu bewerten, ist angesichts der tatsächlichen Zahlen eine völlige Schönfärberei des Ergebnisses.
Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass bei der Berechnung der offiziellen Inflationsrate bestimmte individuelle bzw. zusätzliche Belastungen nicht vollständig abgebildet werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Gesundheitsausgaben, etwa für orthopädische Behandlungen, Zahnbehandlungen oder andere medizinische Leistungen, ebenso wie steigende Pflegeversicherungs- und Krankenkassenbeiträge sowie bestimmte steuerliche Belastungen. Berücksichtigt man diese zusätzlichen Kosten, kann die tatsächliche finanzielle Belastung für die Beschäftigten deutlich höher liegen.
Dabei steigen auch die aktuellen Lebenshaltungskosten weiter an und der reale Wert der vereinbarten Entgelterhöhungen fällt entsprechend noch geringer aus.
Erinnern wir uns noch einmal daran, welche Forderung die NGG-Tarifkommission den Arbeitgebern der Süßwarenindustrie ursprünglich vorgelegt hatte:
„Unsere Forderung steht:
5,8 % mehr Lohn, mindestens 230 € mehr, Laufzeit nur 12 Monate“
(Süßwaren-Tarifinfo NGG, 21. Mai 2026)
Was hat die NGG-Tarifkommission nun nach ihren „extrem schweren“ Verhandlungen tatsächlich erreicht?
Im ersten Jahr: Je nach Tarifgruppe verbleiben nach Berücksichtigung der Inflation lediglich 21 bis 26 Euro realer monatlicher Mehrbetrag.
Im zweiten Jahr: Je nach Tarifgruppe verbleiben lediglich etwa 9 bis 10 Euro realer monatlicher Mehrbetrag.
IST DAS EIN ERFOLG?
IST DAS DIE VERTEIDIGUNG DER INTERESSEN DER ARBEITER:INNEN?
Wo sind die geforderten 5,8 % Entgelterhöhung geblieben?
Wo sind die mindestens 230 Euro mehr Lohn geblieben?
15.08.2026 TA NRW
Trotzalledem Proletarier:innen aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!