70 JAHRE FASCHISTISCHES UNRECHT!
In Zeiten von imperialistischen Kriegen, Aufrüstung und dem Erstarken faschistischer Parteien ist das nach wie vor existierende Verbot der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ (KPD) ein Symbol für die seit Jahrzehnten anhaltende Unterdrückung der Meinungs- und Organisationsfreiheit in diesem Land!
Die zum Jahreswechsel 1918/1919 von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht gegründete KPD, hatte sich nach zwölfjährigem Verbot während der Zeit der Nazi-Diktatur, nach schwerer Verfolgung und illegaler Arbeit im Jahr 1945 als Partei neu konstituiert. Als erste Partei hatte sie von allen vier Besatzungsmächten in Deutschland die geforderte Lizenz zur Parteigründung erhalten. In der ersten Bundestagswahl zog die KPD mit 5,7 Prozent, 1.361.706 Wähler:innen-Stimmen 1949 inden Deutschen Bundestag ein. Das war natürlich von Anfang an ein Dorn im Auge der Adenauer-Regierung.
In Windeseile wurden staatlicherseits etliche Strafnormen verschärft bzw. neue festgelegt. Es folgte am 23. November 1951 der Antrag der Bundesregierung auf „Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD durch das Bundesverfassungsgericht“. Durchsuchungen von Parteibüros, immer wieder willkürliche Verhaftungen, Verfahren gegen Parteimitglieder und unzählige Schikanen gegen die KPD waren die Folge.
Vor 70 Jahren, am 17. August 1956, hat das Bundesverfassungsgericht in dem laufenden Verbotsverfahren sein Urteil gefällt – fünf Jahre nach dem Antrag der Adenauer-Regierung. „Die KPD wird in der BRD verboten. Ihre Partei- und Vermögenswerte, Druckereien, Büros, etc. werden beschlagnahmt und eingezogen.“
Damit wurde die kommunistische Arbeit der KPD vom deutschen Imperialismus zum vierten Mal illegalisiert, kriminalisiert und in den Untergrund gezwungen: 1919-1923-1933-1956.
Dieses Verbot der KPD, der Partei von Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht und später Ernst Thälmanns, die von faschistischen Schergen ermordet wurden, war das „legale Ende der KPD“ in der BRD. Dieses Verbot galt natürlich nur für Westdeutschland. In der Sowjetisch Besetzten Zone in Ostdeutschland hatten sich KPD und Ost-SPD April 1946 zur SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) vereinigt. Die KPD wurde aufgelöst.
Als die KPD verboten wurde, war sie noch eine ziemlich starke politische Organisation und hatte eine nicht zu unterschätzende organisierte Basis in der Arbeiter:innenklasse. Zum Zeitpunkt ihres Verbots waren nach verschiedenen Quellen 78.000 bzw. 85.000 Mitglieder in der KPD organisiert. Von den fortschrittlichsten Schichten der Arbeiter:innen und Werktätigen wurde sie als Hoffnung für eine sozialistische Zukunft gesehen.
Auch wenn die 1956 verbotene KPD damals keine richtige marxistisch-leninistische Linie mehr vertrat, sehr starke deutsch nationalistische und reformistische Fehler hatte, wurde sie von der Bourgeoisie als DIE kommunistische Gefahr angeprangert, gehasst und bekämpft.
70 Jahre danach: Noch immer „rechtsgültig“ und wirkmächtig!
Auch heute, nach 70 Jahren ist das KPD-Verbot immer noch „rechtsgültig“. Das war und ist einer der massivsten Angriffe der deutschen Bourgeoisie auf die organisierte kommunistische Bewegung in der BRD, von der sie sich bisher nicht erholt hat. Die späteren „illegalen“ Aufbauversuche, und die in den siebziger Jahren neu entstehenden sich auf den Marxismus-Leninismus und die Mao Zedong Ideen berufenden Parteien, die sich als Nachfolgeparteien der KPD verstanden, scheiterten nach und nach.
1968 gründeten teilweise illegal agierende führende KPD-Kader die „Deutsche Kommunistische Partei“, DKP. Sie war und ist eine revisionistische, links sozialdemokratische Partei. Weder die DKP, noch die sich heute auf die KPD berufenden „KPD“ oder „KP“ oder marxistisch-leninistisch nennenden Parteien und Gruppen haben allesamt nicht die organisatorische Stärke und die Breitenwirkung der KPD, die sie in der Arbeiter:innenklasse hatte, erreichen können. Ideologisch und klassenmäßig sind sie allesamt kleinbürgerliche Parteien bzw. Gruppen.

KPD-Verbot: Kein juristisches sondern ein politisches, antikommunistisches Gesinnungs-Urteil
Augenscheinlich war den Herrschenden in Deutschland wichtig gewesen, dem Verbotsverfahren ein juristisches Antlitz zu geben. Es war wahrlich schwer auf der Grundlage des von den Besatzermächten diktierten Grundgesetzes der BRD von 1949 die KPD zu verbieten. Die Mitglieder und Anhänger:innen der KPD, waren die mutigsten Kämpfer:innen gegen die Nazi-Diktatur. Die KPD war die konsequenteste, antifaschistische Partei Deutschlands. Die KPD und die Sache für die sie stand, der Sozialismus, hatte in dem nach dem zweiten Weltkrieg daniederliegenden Deutschland ein großes Ansehen in der antifaschistischen Öffentlichkeit.
In der SBZ sah sich sogar die Ost-SPD auf der Grundlage des Drucks von unten gezwungen, die Offerte der KPD sich in einer antifaschistisch-demokratischen Sozialistischen Einheits-Partei Deutschlands (SED) mit dem Ziel des Sozialismus zu vereinigen, anzunehmen. In Westdeutschland wurde diese Vereinigung von rechten Sozialdemokraten auch mit Direktiven, Druck und Unterstützung der westlichen Besatzermächte sabotiert.
Die West-KPD zog nach den ersten Bundestagswahlen in Westdeutschland mit 15 Mandatsträger:innen in den Bundestag ein. Eine Partei, die sich strikt an das Grundgesetz 1949 hielt, die die Einheit Deutschlands als politische Priorität auf ihre Fahne geschrieben hat; die konsequent für ein friedliches Deutschland kämpft, mit juristischen Argumenten zu verbieten war schwer zu machen. Ein beträchtlicher Teil der Verfassungsrichter, die im Verbotsverfahren mit beteiligt waren, sprachen sich gegen das Verbot aus. Das war der Grund, warum das Verbotsverfahren sich über fünf Jahre hinauszog.
Erst als nach der direkten Intervention der Adenauer-Regierung das Verfahren auf den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts überging, wurde das gewünschte Ergebnis erzielt. So konnte der Prozessbevollmächtigte der Regierung, Innenminister Ritter Hans von Lex, der in Nazideutschland 12 Jahre im Innenministerium in leitender Position tätig war, ein Nazi mit Persilschein, am 5. Juli 1955 den Verbotsantrag „begründen“: „Die KPD ist ein Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der Bundesrepublik sendet.“ Nazi-Denke und -Sprache in Reinform. Das Gericht hat in der Urteilsbegründung das in eine juristische Form zu gießen versucht: „Die KPD ist verfassungswidrig. Sie ist aufzulösen. Ihr Vermögen wird zugunsten des Staates eingezogen. Die Schaffung von Ersatzorganisationen ist verboten …Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen diese Entscheidung oder die im Vollzuge dieser Entscheidung getroffenen Maßnahmen werden (…) mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.“
Die Verfassungswidrigkeit wird ideologisch damit begründet, dass die KPD den Marxismus-Leninismus verteidigt. So heißt es weiter: „In eine Formel zusammengefasst würde also die aus der Lehre des Marxismus-Leninismus zu erschließende gesellschaftliche Entwicklung sein: Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung auf dem Wege über die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats.“ (…) Die KPD verhalte sich als „marxistisch-leninistische Kampfpartei“ und lehne somit „also Prinzipien und Institutionen ab, deren Geltung und Bestehen Voraussetzung für das Funktionieren einer freiheitlichen demokratischen Ordnung ist“.
Fazit hieraus ist, im angeblich „freiheitlich demokratischen“ Deutschland, in dessen Grundgesetz auch die „Meinungsfreiheit“ verankert ist, ist Propaganda für Sozialismus und Kommunismus „verfassungswidrig“. Ein reines Gesinnungsurteil. Mit dieser Begründung kann überhaupt jede kommunistische Propaganda und Politik in diesem Land immer wieder verboten werden! Das war und ist die faschistische Fratze der deutschen bürgerlichen Demokratie. Die aktuelle Nazi-Propaganda und die offensive rassistische Politik, wie sie beispielsweise von AfD-Politiker:innen betrieben wird, werden hingegen zugelassen, werden nicht als Grund für ein Parteiverbot oder einen Verbotsantrag gesehen. Wie denn auch? Die offen rassistische Politik wird fast von allen bürgerlichen Parteien übernommen, sowie von aktuellen Regierungen in die Tat umgesetzt. Aber die KPD wurde verboten! Und dieses Verbot hängt auch heute nach 70 Jahren wie ein Damokles Schwert über den Kommunist:innen. Auch heute nach siebzig Jahren ist die Aufhebung des Gesinnungsurteils gegen die KPD eine Forderung, die nicht nur Kommunist:innen, sondern alle demokratisch gesinnten Menschen in diesem Land stellen müssten. WEG MIT DEM KPD VERBOT!
Was stand tatsächlich hinter dem Verbot der KPD?
Bei der Gründung der BRD war von den westlichen Besatzermächten zunächst eine Militarisierung und Wiederbewaffnung dieses deutschen Teilstaates noch nicht geplant. In dem Potsdamer-Abkommen war die Schaffung eines „einigen“ „entmilitarisierten,“ „demokratischen“, „friedliebenden“ Deutschland, das vor allem seine Kriegsschulden und Reparationen zahlt, vorgesehen. Ab 1947 haben die westlichen Alliierten Mächte, vor allem die USA, offen Kurs auf einen Separatstaat in ihren Besatzungsgebieten genommen. Sie befürchteten, dass in einem vereinigten Gesamt-Deutschland die Kommunist:innen einen zu großen Einfluss haben könnten. Ihr Ziel war in dem westdeutschen Teilstaat einen Wall und ein Aufmarschgebiet gegen die damals noch sozialistische Sowjetunion unter der Führung der bolschewistischen Partei, der KPdSU, zu schaffen. Allerdings wollten sie auf keinen Fall ein vor allem militärisch starkes Deutschland. Denn die Geschichte der zwei Weltkriege hatte gezeigt, wozu ein militärisch starkes Deutschland, wozu der deutsche Imperialismus und seine Nazi-Herrschaft fähig waren.
Es findet sich daher auch kein Wort im von den Alliierten Westmächten diktierten Grundgesetz der BRD 1949 über die Bundeswehr!
Der BRD-Staat war bei seiner Gründung ein Staat ohne eigene Armee!
Nach und nach, im Zuge des sich entwickelnden „Kalten Kriegs“, des Korea-Kriegs, der Gründung der NATO revidierten die Westalliierten, vor allem die USA, ihre Politik gegenüber der BRD. Die durch immense Finanz- und andere Hilfen der USA wiedererstarkende westdeutsche Bourgeoisie forderte eindringlich die Wiederbewaffnung. 1954 wurde sie zugelassen.Deutschland sollte zu einer Festung in Europa, mit eigener Militärkraft ausgebaut werden, die fest in die NATO eingebunden, d.h. von den USA kontrolliert wird,
Die KPD war die einzige politische Partei, die sich vehement gegen die Wiederbewaffnung gestellt hat. Sie hat starke Kampagnen gegen die Wiederbewaffnung, die Einführung der Wehrpflicht, gegen die Kriegsvorbereitungen gegen die Sowjetunion, für Frieden und für ein vereintes friedliebendes Deutschland geführt.

Angriffe vor dem Verbot
Schon vor dem Verbot der KPD wurden massive Angriffe gegen Kommunist:innen und für Frieden kämpfende Organisationen gestartet. Die Jugendorganisation der KPD, die Freie Deutsche Jugend (FDJ) wurde bereits 1951 verboten. Ab September 1950 wurden praktisch Berufsverbote verhängt. Auf der Grundlage eines „Ausnahmegesetzes der Regierung“ wurden Kommunist:innen und konsequente Demokrat:innen, wie z.B. die Mitglieder der VVN verfolgt.
Der konsequente Kampf der KPD gegen die Remilitarisierung Deutschlands, gegen Wiederbewaffnung, gegen Wehrpflicht, gegen die Gründung der Bundeswehr war sowohl für die deutsche Bourgeoisie, als auch die USA ein No-Go. Diesen Störfaktor auszuschalten, das war die Hauptmotivation für das KPD-Verbot
Der deutsche Imperialismus wieder auf Kriegskurs
Heute 70 Jahre nach dem KPD Verbot schickt die deutsche Bourgeoisie sich an, in dem Kampf um die Neuverteilung der Welt, einen möglichst großen Anteil abzubekommen. Dazu braucht sie eine viel stärkere Armee als jetzt. Sie hat sich vorgenommen „Die stärkste konventionelle Militärmacht in Europa“ zu werden. Auch über eine eigene Atombombe wird diskutiert! Es gibt kein Tabu mehr, wenn es um die „deutschen Interessen“ der imperialistischen Bourgeoise geht! Bis 2029 soll Deutschland „kriegstüchtig“ werden, so der angeblich beliebteste Politiker Deutschlands, Kriegsminister Sozialdemokrat! Pistorius! Geld dafür wird ohne Limit nach oben ausgegeben. An den Sozialausgaben wird brutal gekürzt! Dafür gibt es kein Geld! Kanonen statt Butter! Ultraschallraketen und bewaffnete Drohnen statt z.B. höhere Renten oder bezahlbaren Wohnraum für alle etc.. Deutschland wieder einmal auf Kriegskurs. Wehrpflicht und Zivildienst sind in Arbeit!
Vor siebzig Jahren kämpfte die KPD unter anderen auch für Ziele, für die heute z.B. die Schulstreikenden Schüler:innen auf die Straße gehen. Für Ziele, für die heute Arbeiter:innen, Werktätige gegen Kriege demonstrieren, Aktionen organisieren und für die Zehntausende Friedensaktivist:innen in Ostermärschen kämpfen. Ein Kampf für die Aufhebung des KPD-Verbots nach siebzig Jahren, heißt heute: Stellen wir uns massiv gegen den Kriegskurs der deutschen Bourgeoisie.
Die KPD wurde verboten, weil die Bourgeoisie genau wusste: Nur eine von einer Kommunistischen Partei angeführte Arbeiter:innen- und Volksbewegung ist imstande einen Strich durch die Rechnung der Bourgeoisie zu ziehen.
Heute ist weltweit die Alternative „Sozialismus oder Untergang in der Barbarei“ aktueller denn je! Wir benötigen dringend eine in der Arbeiter:innenklasse fest verankerte Kommunistische Partei. Mehr denn je.
Die KPD ist verboten! Der Kommunismus lebt in unserem Kampf weiter!
Und lernend von der KPD Liebknechts und Luxemburgs werden wir beim Aufbau der Kommunistischen Partei in und mit der Arbeiter:innenklasse voranschreiten!
17.08.2026
TROTZ ALLEDEM!
Kommunistische Zeitschrift
Trotzalledem Proletarier:innen aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!