15. Jahrestag 4.November 2026: NSU-Komplex-auflösen

Gamze Kubaşık, Tochter des NSU-Opfers Mehmet Kubaşık

Am 4.November 2011 bekannte sich der „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), zu der deutschlandweiten Mordserie an 9 Menschen mit Migrationsgeschichte. Was dann ans Tageslicht kam, im Kontext der NSU-Morde erschütterte das ganze Land. Das wirkt bis heute nach. Anlässlich des 15. Jahrestags des Auffliegens des NSU-Komplexes finden bundesweit Gedenkver­anstaltungen und Aktionen statt. Im Deutschen Bundestag wird am 5. November 2026 eine „Debatte und Beratung“ stattfinden. Klar ist, die Aufklärung wird weiter verweigert, auch nach 15 Jahren.

Der NSU war nie zu dritt

Mit dem Selbstbekenntnis des NSU tat sich ein Abgrund auf. Es stellte sich heraus, dass staatliche Stellen nicht „versagten“, sondern eine aktive Rolle einnahmen. Sie hatten genügend Kenntnis, um diese Verbrechen zu stoppen. Aber die staatlichen Behörden haben diese Verbrechen vertuscht und gedeckt, großflächig wurden Akten vernichtet, V-Männer geschützt, Beweismittel verschwanden… Die Morde und Taten des NSU wurden nie wirklich ausermittelt. Im NSU-Prozess in München (2013-2018) wurde der NSU auf ein „Trio“ reduziert. Das hat auch der 2. NSU Prozess in Dresden vom November 2025 bis Oktober 2026 deutlich gemacht.

„Dichthalten“ ist Komplizenschaft

Angehörige der Ermordeten und Betroffene des faschistisch-rassistischen NSU-Terrors haben auch im 2. NSU Prozess in Dresden für Aufklärung, Anerkennung und Konsequenzen gekämpft. Diese wurden ihnen staatlicherseits aber weiterhin verwehrt.

Im 2. NSU-Prozess in Dresden wurde die Hauptangeklagte Susan Eminger als Kom­pli­zin zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht zeigte viel Verständnis für die Täterin, aber keinerlei Empathie für die Opfer. „Das Urteil gleicht für mich einem Freispruch. Das ist für uns kein Abschluss. Wir machen weiter und versuchen, den Komplex aufzuklären und aufzuklären, was mit unseren Vätern passiert ist.“, sagte Lina Boulgarides, Tochter des vom NSU ermordeten Theodoros Boulgarides, nach dem mündlichen Urteil im 2. NSU-Prozess am 17. Juli 2026.

Der erste Sprengstoffanschlag des NSU galt 1999 der Pilsbar „Sonnenschein“ des damals 18-jährigen Mehmet O. in der Scheurlstraße in Nürnberg. Mehmet wurde dabei schwer verletzt. Bis heute leidet er unter den körperlichen und psychischen Folgen des Attentats. Er wurde trotz allem, was bekannt ist, weder bei dem Prozess in München noch in Dresden als Nebenkläger anerkannt.

Die großspurig angekündigte „ Lückenlose Aufklärung“ blieb leeres Versprechen. Bis heute gibt es keine ausreichende Aufklärung der Mordserie und keine Konsequenzen für die Täter:innen.

Neuer NSU-Mord?

Die Aufklärung des NSU-Netzwerks wurde unterbunden. Ermittlungen gegen (mindestens) neun Unterstützer:innen wurden eingestellt oder verjährten. Einer dieser Unterstützer ist bei einem Konzert, Oktober 2026, im Kanton Schwyz wegen Mordes als mutmaßlicher Täter festgenommen worden. Es handelt sich um Ralf Marschner, langjähriges Mitglied des Nazi-Netzwerks Blood and Honour, ein V-Mann, bekannt unter dem Decknamen Primus, fest verankert in der sächsischen Neonazi-Szene mit Verbindungen zum NSU. Er hatte in seiner Baufirma den mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und in einem von ihm betriebenen Szeneladen auch die Hauptangeklagte im NSU-Prozess in München, B. Zschäpe, beschäftigt. Wenn sich das bestätigt, so ist dies ein weiterer Mord, der hätte verhindert werden müssen. Im Prozess in München wurde auf seine Zeugenaussage verzichtet. Bei dem Ermordeten soll es sich um einen 27- jährigen deutschen jungen Mann handeln. Die Ermittlungen laufen.

Aktuelle Gerichtsentscheidung

Zschäpe erhoffte sich nun aktuell Straffreiheit nach 15 Jahren Haft, durch ihre Teilnahme am Aussteiger­programm Exit. 15 Jahre lang wurde keine nennenswerte Aufklärung erbracht. Stattdessen wird bis heute weiter “dichtgehalten“. Das Deckeln der Rolle staatlicher Behörden und die Devise V-Mannschutz vor Opferschutz kommen einer staatlichen Komplizenschaft gleich.

Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) München die Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren für Zschäpe festgelegt. Dabei spielt ihre erste Aussage seit 15 Jahren, das Eingeständnis über ihre Mitwisserschaft bei neun von zehn NSU-Morden, „eine große Rolle“. Das OLG „berücksichtigte“ dabei, dass sie „Scham darüber bekundet hat … das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben.“ Seit 2011 in Haft, muss sie bis 2035 in Haft verbleiben. Dann würde neu entschieden. Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil wird von Mehmet Daimagüler, Nebenklageanwalt im NSU-Prozess in München, so eingeordnet: „Es ist gut, dass Zschäpe bis mindestens 2035 einsitzen muss. Aber nur weil sie clever genug ist, sich nicht im Knast offen zu ihrer Nazi-Gesinnung zu bekennen, bedeutet nicht, dass sie kein Nazi mehr ist. Eine echte Abkehr von der Nazi-Szene würde voraussetzen, endlich auszupacken: Wer gehört noch zur NSU-Mördertruppe, wer sind die Helfer- und Helfershelfer? Wer hat die Opfer auf die Todeslisten gesetzt? Welche lokalen Nazi-Strukturen waren beteiligt? Welche Rolle haben V-Leute der Verfassungsschutzbehörden gespielt? Fragen über Fragen.“

Schluss mit der zynischen Symbolpolitik

Die Leerstellen in der Aufklärung der NSU-Morde sind folgenschwer und das staatliche Handeln bleibt reine Symbolpolitik. Der Praxis von „Staat und Nazis Hand in Hand“ muss ein Ende gesetzt werden. Das ist eine Verpflichtung. Allerdings ist es Fakt, dass der deutsche Staat dieser Verpflichtung in keinster Weise nachkommt. Struktureller Rassismus hält dieses System aufrecht und es zeigt keinen Willen, das zu verändern. Wir erleben, wie die Faschisierung vom Staat ausgeht. Wie Nazis geschützt werden. Wie der AFD immer weiter Macht eingeräumt wird.

Unser Aufruf

4. November 2026